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Art. 1 · Geltungsbereich
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 6 · Original-PDF
1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
2Die Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.
B. Übergeordnetes Recht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.