Art. 62 · Ortsbildschutz
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 52 · Original-PDF
Umwelt des Altbestandes, Modelle, Umgebungsplan mit Gebäudeprofilen, Angaben über Gestaltung und Materialangaben, Dachaufsichten, Aufnahmepläne
a)zusätzliche Unterlagen verlangen (Farbmuster,
b)Vorschläge zur besseren Einordnung unterbreiten; Bepflanzung des Aussenraumes, usw.); BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 48 _______________________________________________________________________________________________________________________
2 und 3
Aufgehoben durch Einwohnerratsbeschluss Der Gemeinderat kann sich von den zuständigen kantonalen Fachstellen oder anderen Fachpersonen beraten lassen. vom 4. November 2013 unterhalten. Innerhalb des Bestehenden dürfen sie aus- und umgebaut werden, sofern dies mit dem Schutzziel vereinbart abgebrochen, zerstört oder in ihren wesentlichen schichtlichem oder symbolischem Wert und dürfen nicht Grundzügen umgestaltet werden. Sie sind angemessen zu
4Die im Bauzonen-/Kulturlandplan bezeichneten Gebäude mit Substanzschutz sind von kulturhistorischem, bauge-
d)Verbesserungen oder die Beseitigung störender und Nutzungsordnung aufgelistet. Für diese Objekte kommunalen Schutzobjekte sind im Anhang der Bau- 1 Die im Bauzonen-/Kulturlandplan bezeichneten Anlagen und Bauteile verlangen, soweit dies tech-
c)in empfindlicher Umgebung sowie bei aussergewöhnlichen Bauten eine Begutachtung verlangen; nisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. besteht ein Inventar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.