Art. 61 · Spiel- und Erholungsanlagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 51 · Original-PDF
Erholungsanlagen Spiel- und BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 47 _______________________________________________________________________________________________________________________ Grösse, Gestaltung und Oberfläche des so in die Umgebung einordnen, dass eine Landschaften sowie Orts-, Quartier- und
2Bauten, Anschriften, Bemalungen, Antennen und Reklamen dürfen insbesondere Bezug bei der Abteilung Planung, Bau und Baukörpers sowie dessen Aussenraumes 1 Gebäude müssen sich hinsichtlich
–Reglement über das Reklamewesen Strassenbilder nicht beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.