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Art. 60 · Zweiradabstellplätze, Kinderwagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 50 · Original-PDF

Ausstellungsgelände Zweiradabstellplätze, Ein- und Ausfahrten für Motorfahrzeuge Kinderwagen § 44 Abs.2 BauV, Gestaltung zeugen und/oder Kinderwagen zu rechnen ist, sind genügend grosse, leicht zugängliche Abstellflächen bereitzustellen. BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 46 _______________________________________________________________________________________________________________________ schüre der Schweiz. Beratungsstelle für Die Spiel- und Erholungsanlagen werden Unfallverhütung enthalten (www.bfu.ch >> Die "sicherheitstechnischen Anforderungen Erholungsanlagen umfassen Sitzplätze, im Umgebungsplan gemäss § 69 BNO ausan Kinderspielplätze" sind in einer BroPflanzgärten, Parkanlagen, usw.. Kinderspielplätze). gewiesen.

3Die Benützungsmöglichkeit und der Unterhalt der Spiel- und Erholungsanlagen sind im Grundbuch mässiger Lage auf privatem Grund anzulegen. Deren stalten. Die Kinder sollen die Spielplätze möglichst

2Die Spielplätze sind nach den neuesten Erkenntnissen über kindergerechte Wohnumfelder und den verGrundfläche muss mindestens 15% der dem Wohnen

1Bei Mehrfamilienhäusern sind der Gemeinschaft dienende Spiel- und Erholungsanlagen an zweckschiedenen Altersgruppen entsprechend auszugeunbeaufsichtigt erreichen und benützen können. dienenden Bruttogeschossfläche betragen. anzumerken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.