Art. 45 · Strassenabstand
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 41 · Original-PDF
Gebäudeabstände; Grenz- und Reduktion Privatstrassen im Gemeingebrauch sind Abstände von Gemeinde- und Kantonsöffentlich zugängliche Strassen. strassen siehe § 111 BauG. Für Privatstrassen im Gemeingebrauch gelten die gleichen Abstände wie für die Gemeindestrassen. Strassenabstand BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 37 _______________________________________________________________________________________________________________________ Bei Bauvorhaben ist frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Planung, Bau und Umwelt dem Strassenabstand – den allgemein Diese Abstandsvorschrift geht – analog Weitere Voraussetzungen siehe § 39 geltenden Zonenvorschriften vor. aufzunehmen. BauV.
a)Es muss die in § 8 BNO angegebene, zweckmässig das Kulturland hineinreichen, auf der Kulturlandgrenze
2Der Abstand zur Kulturlandgrenze kann mit einem Dienstbarkeitsvertrag bis auf 1.00 m reduziert werden.
1Gegenüber der Kulturlandgrenze ist für Gebäude ein Mindestabstand von 4.00 m einzuhalten, für Kleinbauten abgegrenzte, minimale Arealfläche vorhanden sein. In diesem Fall sind Parzellen, die von der Bauzone in
1Arealüberbauungen sind in den in § 8 BNO bezeichneten Zonen zulässig.
2 Arealüberbauungen müssen folgende Voraus- 4.3 Arealüberbauungen setzungen erfüllen: zu parzellieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.