Art. 37 · Gebäudehöhe, Firsthöhe, Gebäudeprofil
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 35 · Original-PDF
Gewerbe; Zulässiger Störgrad schliessende Neigung von 45° bis zur zulässigen
1Das zulässige Gebäudeprofil ist bestimmt durch die zulässige Gebäudehöhe und die an der Traufseite an-
2Die Aufteilung der verschiedenen Geschosse ist im Rahmen des zulässigen Gebäudeprofils frei. Firsthöhe. Gebäudehöhe, Gebäudeprofil Geschosszahl Firsthöhe, BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 31 _______________________________________________________________________________________________________________________ Definition Dachdurchbrüche vgl. § 16 Abs.2 ABauV (siehe BauV, Anhang 3) Vgl. BauV, Anhang 3
4Die Dachfläche von Schrägdächern darf nur auf einem Geschoss durchbrochen werden (mit Ausnahme von
3Attikageschosse gemäss § 16a ABauV dürfen das zulässige Gebäudeprofil im Sinne von § 16a Abs. 3 konstruktionen) dürfen das zulässige Gebäudeprofil Abgrabungen beim Gebäude dürfen höchstens einen Rohlichtmass bis 0.5 m2). Dachaufbauten (wie durchbrechen, jedoch auf höchstens einem Drittel der Garagen ist in begründeten Fällen und unter Wahrung einer sorgfältigen Gestaltung eine grössere Abgrabung Drittel der Fassadenlänge betragen. Bei Zufahrten zu einzelnen zusätzlichen Dachflächenfenstern mit einem Lukarnen, Schleppgauben und spezielle Giebelbetreffenden Fassadenlänge. bis zu 6.0 m Breite zulässig. ABauV durchstossen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.