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Art. 38 · Abgrabungen beim Gebäude

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 36 · Original-PDF

Abgrabungen beim Attikageschosse Schrägdächer Gebäude BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 32 _______________________________________________________________________________________________________________________ bäudehöhe. Wintergärten zählen nicht Schöpfe, Gartenhäuschen usw.) mit Gemäss § 18 ABauV (siehe BauV, Anhang 3) sind Klein- und Anbauten unbewohnte Gebäude oder Gebäudeteile (Garagen, höchstens 40 m2 Grundfläche und 3 m GeBeispiel: Bestimmung der zulässigen Gebäudehöhe dazu.

2Bei den in der Falllinie zum Hang liegenden Fassaden (Seitenansicht) ist kein Mehrlängenzuschlag zu be-

1Terrassenhäuser und ähnliche Bauformen sind in geeigneten Hanglagen gestattet. Die maximale Firsthöhe beträgt 4 m. achten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.