Art. 11a · Spezialzone Bahnhof Süd
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 16 · Original-PDF
verbindung, welche vom Bahnhof bis zum geplanten - die Schaffung eines Freiraumes mit öffentlich
2In dem im Bauzonenplan bezeichneten Teilgebiet A wird folgendes bezweckt: der dem Aufenthalt dienenden Aussenräume möglichst Nutzung
1Es ist eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Nutzungsdurchmischung für Wohnen und nicht - eine hohe Siedlungs- und städtebauliche Qualität Siedlungserweiterungsgebiet an der Südgrenze der auszurichten, die Lärmbelastung der Innenräume und unter Berücksichtigung der Option einer Siedlungs- - die Erstellung einer attraktiven Fuss- und Radwegzugänglichen Bereichen in Richtung Nord-Süd;
Besondere Vorschriften Teilgebiet A erweiterung gegen Süden; störendes Gewerbe zulässig. gering zu halten. Zweck Teilgebiet A Spezialzone
3Die Siedungsstruktur und die den § 8 BNO (Tabelle) ergänzenden Bauvorschriften sind in einem Gestaltungsplan festzulegen. Bauzone führt. GestaltungsplanBauvorschriften pflicht BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 12 _______________________________________________________________________________________________________________________ Vgl. auch § 63 Kommunale Schutzobjekte Firsthöhen gemäss § 8 BNO im Gestaltungsplan um ein Zweck Teilgebiet B
5In dem im Bauzonenplan bezeichneten Teilgebiet B wird eine durchgrünte Überbauung mit hoher und Gebäudehöhe
6Die Geschosszahl sowie die First- und Gebäudehöhe richten sich nach den zwei bestehenden Villen, mit städtebaulicher Qualität unter Einbezug der zwei ziffer bis auf 0.45 erhöhen, wenn der Zonenzweck im zusätzliches Geschoss erhöht werden, gilt ein um die denen die Neubauten ein gutes Gesamtbild ergeben
4Gegen die benachbarten Bauzonen gelten die Grenzabstände inkl. Mehrlängenzuschlag der Wohnzone Ausnützungsziffer
7Für die bauliche Dichte ist die Ausnützungsziffer 0.35 ein Richtmass. Der Gemeinderat kann die Ausnützungsmüssen. Bei Flachdachbauten beträgt die maximale W3. Wenn die zonengemässen Gebäudeund Gesamthöhe (inkl. Attikageschoss) 10 m. Mehrhöhe vergrösserter Grenzabstand.
Besondere Vorschriften Teilgebiet B bestehenden Villen bezweckt. Geschosszahl, FirstGrenzabstände benachbarten Bauzonen gegen die Beschränkung der Einfamilienhäuser siehe Definition "nicht störend" siehe § 36 BNO Hinweis zu § 11 Abs. 2 BNO Gewerbe. Neue freistehende Einfamilienhäuser sind nur Zulässig sind die Wohnnutzung und nicht störendes zulässig, wenn dies von der bestehenden Siedlungsgesamten Teilgebiet B erfüllt bleibt. struktur her zweckmässig ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.