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Art. 11 · Wohn-/Gewerbezonen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 15 · Original-PDF

pflicht Aeschstrasse GestaltungsplanGewerbezonen Nutzung (WG 4) Wohn-/ Die Stellung der Gebäude und Anlagen sowie die architektonischer Gestaltung der Bauten und Freiräume. pflicht. Bezweckt wird die Schaffung einer Siedlung für 3bis In dem im Bauzonenplan bezeichneten Gebiet nördlich der Farnbühlstrasse gilt die Gestaltungsplanverschiedene Wohn- und Arbeitsformen mit guter Anordnung der lärmempfindlichen Räume sind darauf eines rechtskräftigen Gestaltungsplanes erfolgen. Gestaltungsplanpflicht Farnbühl (WG3) BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 11 _______________________________________________________________________________________________________________________ Definition "nicht störend" siehe § 36 BNO Bahnhof Süd

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.