Art. 10 · Zone Steingasse
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 10 · Original-PDF
– 4 m 4 m max. Firsthöhe* in der minimaler Grenzabstand
–über Gebäudehöhe 7 m max. Gebäudehöhe und max. Gebäudehöhe und Arealüberbauung (§ 47)
–bis Gebäudehöhe 7 m Nutzungsart Ebene Zone Kernzone Zone Steingasse Spezialzone Bahnhof Süd Wohn-/Gewerbezonen Wohnzonen Gewerbezonen Industriezonen Zone für öffentliche B+A Abkürzung K WG 4 WG 3 WG 2 W 3 W 2 W 1 G I ÖB Weitere Vorschriften § 9 § 10 § 11a § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 Nutzungsart Gemischte Nutzung Wohnen / mässig störendes Gewerbe Wohnen und nicht störendes Gewerbe Teil A Teil B Gemischte Nutzung Wohnen / mässig störendes Gewerbe Wohnen und nicht störendes Gewerbe Produktion und Dienstleistungen mässig stark störend störend öffentliche Bauten und Anlagen Empfindlichkeitsstufe (§ 68) III III II II III III III II II II III IV II / III max. Ausnützungsziffer (Az) – 0.7 o § 11a 0.85 0.70 0.55 0.70 0.55 0.35 o o o max. Gebäudehöhe und max. Firsthöhe* in der Ebene 16 m 19 m § 10 § 10 10 m 15 m § 11a § 11a 13 m 17 m 10 m 15 m 7 m 12 m 10 m 15 m 7 m 12 m 7 m 11 m o o o o o o max. Gebäudehöhe und max. Firsthöhe* am Hang 16 m 19 m § 10 § 10 10m 15 m § 11a § 11a 13 m 17 m 10 m 15 m 7.5 m 12.5 m 10 m 15 m 7.5 m 12.5 m 7 m 11 m o o o o o o minimaler Grenzabstand
–bis Gebäudehöhe 7 m
–über Gebäudehöhe 7 m 4 m 4 m 4.0 m 5.5 m § 11a § 11a 4 m 6 m 4 m 7 m 4.0 m 5.5 m 4 m 4 m 4 m 6 m 4 m 4 m 4 m
–o o o o o o Mehrlängenzuschlag ab Zuschlag (§ 43) 18 m o –
–18 m o 18 m o 18 m 18 m 18 m 18 m 18m 18 m Zuschlag zum Grenzabstand:1/4 der Mehrlänge, max.4 m o o o o o o max. Gebäudelänge – – – – 60 m 60 m 60 m 60 m 40 m 30 m o o o Arealüberbauung (§ 47)
–min. Fläche
–max. Az
–max. Erhöhung Gebäudeund Firsthöhe 2000 m2 – 3 m – – – 3000 m2 0.95 3 m 2500 m2 0.80 3 m 2000 m2 0.65 3 m 2500 m2 0.80 3 m 2000 m2 0.65
–– – – – o Festlegung durch den Gemeinderat 2000 m2 – 3 m
–max. Erhöhung Gebäudeund Firsthöhe
–min. Fläche
–max. Az BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 6 _______________________________________________________________________________________________________________________ Definition "mässig störend" siehe § 36 BNO realisiert werden müssen. Als Bezugseinheit gilt die Wohnnutzung
3Der Anteil der Wohnnutzung muss mindestens ein Drittel der zulässigen Bruttogeschossfläche betragen, zellen sind zulässig, wenn keine öffentlichen Interessen
4Der Anteil der Wohnnutzung kann vom Gemeinderat reduziert werden, wenn mischung aufweisen. Unter Wahrung des bestehenden
1Die Kernzone soll das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Gemeinde bilden und eine Nutzungsdurchwobei die verschiedenen Nutzungen nicht gleichzeitig
2Es sind Bauten für höchstens mässig störende Geschäfte, Verkaufsanlagen, Gewerbebetriebe und für Parzelle. Vereinbarungen zur Verschiebung von Gewerbe- und Wohnanteilen zwischen angrenzenden Parbaulichen Gesamtcharakters sollen die in ein Regionalzentrum passenden Bauten und Anlagen weiterbestehen und sich neue, gut gestaltete ansiedeln können. Wohnungen gestattet. entgegenstehen. § 10 Neu- und Umbauten; Zone Steingasse Grenzabstand Geschosszahl, Gebäude- und Firsthöhe Nutzung
5Bestehende Gebäude dürfen in Abweichung von den Massvorschriften der Bauordnung (Ausnützungsziffer, abstände), innerhalb des bisherigen Gebäudeprofils
a) die Erscheinungsform des Altbaus im wesentlichen der herkömmlichen Bauweise entspricht, zum Geschosszahl, Gebäudehöhe, Grenz- und Gebäudetraditionellen Quartierbild gehört, dieses prägt und durch einen Neubau ersetzt werden, wenn Privileg bei Ersatzbau BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 9 _______________________________________________________________________________________________________________________
6 und 7 Aufgehoben durch Einwohnerratsbeschluss 9 und 10
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 10) verbindlich lesbar.
Aufgehoben durch Einwohnerratsbeschluss vom 4. November 2013 vom 4. November 2013 Einordnung in das Ortsbild einholen. Der Gutachter wird Fachgutachten 8bis Der Gemeinderat kann zulasten des Gesuchstellers ein unabhängiges Fachgutachten zur Beurteilung der und auch gegenüber benachbarten Gebäuden Freiflächen
8Bei der Gestaltung der Freiflächen ist darauf zu achten, dass ihr bisheriger Charakter erhalten bleibt. terischen Elemente des Altbaus, insbesondere die Dachgestaltung erhalten oder verbessert werden pflanzungen zu erhalten, zu ersetzen oder neu zu Insbesondere sind die Vorgärten und Höfe, sowie markante Bäume und für das Quartier typische Be-
b) wenn beim Neubau die wesentlichen gestal– keine Missstände hinsichtlich Wohn- und Arbeitsim Einvernehmen mit dem Gesuchsteller bestimmt. hygiene entstehen. schaffen. BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 10 _______________________________________________________________________________________________________________________ Die Gemeinde hat mit der Otto Notter AG in die Zonen W1 und W2 sowie – je nach Einfamilienhäuser (EFH) passen am besten halb Einschränkungen. Ein Ersatzbau innerhalb einer Gruppe von EFH oder ein W 2 sind z.B. in der Regel zulässig, nicht neues EFH angrenzend an die Wohnzone Definition "mässig störend" siehe § 36 BNO In den Zonen WG 3 und WG 4 gelten destreffend der Aussiedlung des Baugeeinen öffentlich-rechtlichen Vertrag beaber ein neues, isoliert stehendes EFH. Lage – in die Zone WG2. schäftes abgeschlossen. zonenplan speziell bezeichneten Gebiete G1 und G2 Verkaufsnutzungen 2bis Die zulässige Verkaufsnutzung beträgt maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Laden. Innerhalb der im Bausind Einkaufszentren und Fachmärkte generell zulässig
3In dem mit Gestaltungsplanpflicht belegten Gebiet an der Aeschstrasse dürfen nach der Aussiedlung oder bei nutzungen sowie Um- und Neubauten nur aufgrund Nichtbeanspruchung von Arealteilen für eigene
1In den Wohn-/Gewerbezonen sind die Wohnnutzung, höchstens mässig störendes Gewerbe und Landwirt-
2In den Zonen WG 3 und WG 4 sind neue freistehende Einfamilienhäuser nur zulässig, wenn dies von der beFirmenzwecke des bestehenden Betriebes Nach– stehenden Siedlungsstruktur her zweckmässig ist. schaftsbetriebe zulässig. (analog Kernzone).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.