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Art. 47 · Auto- Abstellplätze Anzahl, Gestaltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 34 · Original-PDF

1Es gilt für die Umschreibung der Begriffe und die Bemessung der Anzahl Auto- Abstellplätze Anzahl, Gestaltung die Norm mit Beilage der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute als Richtlinie.

2Bei Mehrfamilienhäusern sind die Pflichtparkplätze mit Ausnahme der BeMehrfamilienhäuser sucherparkplätze unterirdisch anzuordnen soweit die wirtschaftlichen und die hydrogeologischen Verhältnisse zumutbar sind.

3Der Garagenvorplatz muss von der Strassen- bzw. Gehweggrenze gemesGaragenvorplatz sen eine Tiefe von mindestens 6 m aufweisen. Für offene Unterstände ist ein Abstand von 4 m zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.