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Art. 48 · Velos, Kinderwagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 34 · Original-PDF
1In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen, usw. vorzusehen. Velos, Kinderwagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.