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Art. 14 · Spezialzone Dambach

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 15 · Original-PDF

Spezialzone Dambach

1Die Spezialzone Dambach dient der für das Ortsbild verträglichen baulichen Entwicklung des Mühlenbetriebes hinsichtlich Bauvolumen, Fassadengestaltung, Umgebungsgestaltung und Erschliessung.

2Zulässig sind mässig störende gewerbliche Nutzungen (insb. Mühlenbetrieb). Andere gewerbliche Nutzungen in untergeordnetem Ausmass sind ebenfalls zulässig. In Teilbereichen sind Wohnungen gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.