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Art. 45 · Minimale Fläche

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31 · Original-PDF

Arealüberbauungen sind in den Zonen K, WA4, WA3, W3 und \N2 vor­ behältlich nachfolgender Ausnahmen zulässig, wenn die zusammen­ hängende anrechenbare Landfläche minimal 3'000 m^ autweist. In fol­ genden Bereichen ist eine Arealüberbauung nicht zulässig:

a)Im gesamten Ortsteil Hermetschwil-Staffeln

b)Im gelb bandierten Bereich der W3 im Gebiet Bärenmatt / Zelgli

c)Im gelb bandierten Bereich der WA3 im Gebiet Au

2Im Rahmen von Arealüberbauungen dürfen in den Zonen K, WA4, WA3 und W3 die Fassaden- und die Gesamthöhe um maximal 3.2 m erhöht werden. Geschosszahl

3Gegenüber Nachbargrundstücken ist der zonengemässe Abstand um das halbe Mass der Mehrhöhe zu vergrössern, wenn die Fassadenhöhe gemäss Regelbauweise überschritten wird. 5.3 Wohnhygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.