← BZO Bremgarten (AG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 24 · Naturschutzzonen i

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF

Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Le­ bensräumen schutzwürdiger Pflanzen und Tiere, sowie von typischen Einzelobjekten.

2Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, An­ lagen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgra­ bungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmit­ teln, Mulchen sowie Aufforstung nicht gestattet. Wo ein Schnitt erfolgt, ist das Schnittgut nach der Mahd abzuräumen.

3In den Naturschutzzonen ist alles zu unterlassen, was die Pflanzenund Tierwelt beeinträchtigen kann. Bauten, Anlagen und andere Massnahmen zur Erhaltung und Förde­ rung der Naturwerte und zur Optimierung der Schutzziele können bewil­ ligt werden.

5Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Grundeigentüme­ rinnen und Grundeigentümern bzw. Bewirtschafterinnen und Bewirt­ schaftern und der Gemeinde bzw. dem Kanton. 16 BNO Stadt Bremgarten ® Folgende Naturschutzzonen werden ausgeschieden: Bewirtschaftung und Unterhalt Nutzungseinschränkungen

–Extensive, dem Standort angepasste Bewirtschaftung als Heuwiese

–Keine Düngung, chemische Hilfsstoffe und Beweidung

–Strukturvielfalt durch gestaffelte Mahd auf Teilflächen ab 15. Juni fördern, ab 1. Juli Altgrasinseln belassen

–Extensive, dem Standort angepasste Bewirtschaftung als extensive Weide

–Keine Düngung, keine chemische Hilfs­ stoffe, keine Beweidung ausserhalb der Vegetationszonsperiode.

–Extensive, dem Standort angepasste Bewirtschaftung

–Keine Düngung, chemische Hilfsstoffe und Beweidung

–bei Riedwiesen Streuschnitt im Herbst / Winter, kein Befahren, extensiv bewirt­ schaftete Pufferzone von 3 m Breite anlegen, offene Wasserflächen vor übermässigem Bewuchs freihalten

–Extensive, dem Standort angepasste Bewirtschaftung

–Keine Düngung, chemische Hilfsstoffe und Beweidung

–bei Riedwiesen Streuschnitt im Herbst/ Winter, extensiv bewirtschaftete Puffer­ zone von 3 m Breite anlegen, offene Wasserflächen vor übermässigem Be­ wuchs freihalten Zone Schutzziel

–Erhalten und Fördern der typischen, Magerwiese Extensive Weide gen als Nährstoffpufferzone.

–Erhalten und Fördern der typischen, Feuchte Wiese

–Erhalten und Fördern der typischen, Feuchtgebiete Waffenplatzzonen 3.5 Überlagerte Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.