Art. 1 · Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF
Raumplanungs-, Umwelt- und Baurecht. Geltungsbereich
2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, de ren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.
3Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet Der Bauzonenplan Bremgarten 1:2'500, der Bauzonenplan Hermet sch wil-Staffe In 1:2'500 und der Kulturlandplan 1:5'000 sind grundeigen tümerverbindliche Bestandteile dieser Bau- und Nutzungsordnung. §1
1Das Reglement für das Bauen in der Altstadt regelt in Ergänzung zu den §§ 7 und 8 der Bau- und Nutzungsordnung die Gestaltung und Nut zung von Bauten und Freiräumen in der Altstadtzone. Zweck I. Verfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.