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Art. 23 · Spezialzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF

Kompostieranlage

1Die Spezialzone im Gebiet 'Gunzenbühl' ist für die Errichtung und den Betrieb einer regionalen Kompostieranlage bestimmt. Zulässig sind ausschliesslich die Erstellung und angemessene Erweiterung der dafür nötigen Bauten und Anlagen.

3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. BNO Berikon 17 4. TEIL BAUBEGRIFFE UND MESSWEISEN 4.1 Ausnützung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.