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Art. 30 · Waldrand

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF

Zur Erhaltung bzw. Schaffung eines biologisch und landschaftlich wertvollen stufigen Waldmantels (mit Strauchsaum) sind geeignete Waldränder im Rahmen der waldbaulichen Planung entsprechend zu erhalten beziehungsweise anzulegen.

Weitere Zonen gemäss RPG 1)

KulturobjekteBezeichnung im PlanSchutzzielPflegemassnahmen, Nutzungs- einschränkungen
Wegkreuzviolettes Quadrat mit KreuzErhaltung- Abbruchverbot - Unterhaltspflicht
Brunnenblauer PunktErhaltung- Abbruchverbot - Unterhaltspflicht
Grenzsteinerotes QuadratErhaltung- Abbruchverbot - Unterhaltspflicht
Alter Bewässerungs- grabenrote PunkteErhaltung Linienfüh- rung und Gerinne- Gerinne nicht auffüllen - Oberfläche nicht zerstören oder zuschütten - Unterhalt im traditionellen Sinne

Tabelle von S. 22 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.