← BZO Würenlingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 42 · Abstand gegenüber dem Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 26 · Original-PDF
1 Gegenüber dem Kulturland ist für Gebäude ein Grenzabstand von mindestens 4 Meter einzuhalten. Er kann weder aufgehoben noch reduziert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.