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Art. 4 · Nutzungspläne Siedlung und Kulturland

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7 · Original-PDF

Der Bauzonenplan M. 1 : 2500 und der Kulturlandplan M. 1 : 5000 von Würenlingen sind Bestandteile dieser Bau- und Nutzungsordnung. Sie liegen bei der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Reproduktionen in anderem Massstab dienen nur zur Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich. §4 Die im Gestaltungsplan 1 : 2000 bezeichneten Kulturobjekte wie Brunnen und Kulturobjekte Wegkreuze dürfen nicht beseitigt werden. Zu ihrer Erhaltung sind die nötigen Massnahmen zu treffen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.