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Art. 30 · Naturschutzzone im Kulturland

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF

Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. 2 Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, Anlagen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Mulchen, Aufforstung nicht gestattet. Wo ein Schnitt erfolgt, ist das Schnittgut nach der Mahd abzuräumen. 3 In den Naturschutzzonen ist alles zu unterlassen, was die Pflanzen- und Tierwelt beeinträchtigen kann. Verboten ist insbesondere das Verlassen der Wege, das Anzünden von Feuern ausserhalb der hierfür vorgesehenen Stellen, die Durchführung von Festen und sportlichen Veranstaltungen, das freie Laufenlassen von Hunden.

4Bauten, Anlagen und andere Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Naturwerte und zur Optimierung der Schutzziele können bewilligt werden. 5 Ausnahmen: Naturschutzzonen dürfen betreten werden: a) für die Bewirtschaftung und Unterhaltsarbeiten b) für die Überwachung c) für wissenschaftliche Untersuchungen d) für geführte Exkursionen e) für Jagd und Fischerei gemäss entsprechendem Pachtvertrag Für c) und d) sind vorgängig die Bewilligung des Gemeinderats einzuholen. 6 Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Bewirtschaftenden und der Gemeinde bzw. dem Kanton zur Abgeltung ökologischer Leistungen, wobei nach Bedarf weitere, dem Schutzziel entsprechende und im Einzelfall festzulegende Anforderungen und Bedingungen zu erfüllen sind. 7 Folgende im Kulturlandplan bezeichneten Naturschutzzonen werden ausgeschieden: Bewirtschaftung und Unterhalt, Nutzungseinschränkungen Magerwiese (§ 31 BNO) Schutzziel (erhalten/fördern) Schutzzone Bezeichnung im Plan Heuwiese, keine Düngung und Beweidung. Bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni. M Artenreiche Heuwiese (hoher Anteil Magerkeitszeiger) 21

–22 - Fromentalwiese F Artenreiche Heu- und Emdschnitt. Heuwiese Keine Flüssigdünger. Keine Stickstoff-Mineraldünger. Nur Herbstweide mit Rindern. Bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni. Extensive Weide W Artenreiche Weide Rinderweide Sonnenberg: Beweidung nur mit Schafen, Ziegen und Rinder (Robust-Rassen) Keine Düngung. Keine Dauerweide. Keine Zufütterung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.