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Art. 29 · Deponiezone

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 21 · Original-PDF

Die Deponiezone umfasst das Gelände der Deponie Bärengraben. 2 Der Deponiekörper (Böschungen und obere Abdeckung) wird sukzessive mit einheimischen Waldbäumen bepflanzt. Das Gebiet ist nach der Rekultivierung wieder dem Waldareal zuzuführen. 3 Die für den Betrieb und Unterhalt notwendigen Bauten und Anlagen dürfen respektive müssen zeitgemäss unterhalten und erneuert werden. 4 Für den Betrieb und bauliche Unterhalt gilt die jeweils gültige Betriebsbewilligung und das Betriebsreglement. 3.4 Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.