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Art. 10 · Dorfzone 1, besondere Vorschriften

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 8 · Original-PDF

Abs. 2 Wohnanteil - - 1/4 aGF Dachneigung

–Hauptbauten max, max, 40° max. 35-45° 30-40° max, 40° - 40° - 15-40°

–Klein- und Anbauten 15-45° Grenzabstand klein Grenzabstand gross Mehrlängenzuschlag bei kleinem Grenzabstand Max. Gebäudelänge 36.00 § 10 Dorfzone I, besondere Vorschriften Ausnützung In der Dorfzone I ist die Ausnutzung grundsätzlich frei. Es gilt ein AZ-Richtwert von ca. 1 sofern die Gestaltungsanforderungen gemäss § 9 Abs. 4 eingehalten sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.