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Art. 42 · Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 46 · Original-PDF

Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume

1Für Neubauten gelten nachstehende Masse: Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume:

–Raumhöhe:

–Vollgeschoss mind. 2.30 m

–Dachgeschoss mind. 2.30 m auf mind. 5 m2 Fläche

–Fensterfläche: 1/10 der Bodenfläche

Nebenräume in Mehrfamilienhäusern:

–Abstellraum (abschliessbar) pro Wohnung:

–mind. 4 m2

–Anordnung im Estrich oder auf demselben Geschoss wie die Wohnung

–bei Gebäuden mit Attikageschoss: Anordnung im Keller oder auf demselben Geschoss wie die Wohnung

–Keller (abschliessbar):

–für eine 1-Zimmer-Wohnung: mind. 4 m2

–für jedes weitere Zimmer: 2 m2 zusätzlich

2Nebenräume in Vollgeschossen von mehr als 8 m2 Abstellfläche gelten nicht als Abstellräume im Sinne dieses Paragrafen.

3Die Wohnungen haben ausreichende und gut benützbare Garten-, Terrassen- oder Balkonflächen aufzuweisen (ausgenommen Klein- und Dachwohnungen).

4Der Gemeinderat kann Abweichungen bewilligen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.