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Art. 23 · Naturschutzzone Wald

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 2 · Original-PDF

31 3 Zonenvorschriften 10

3.4 Überlagerte Schutzzonen 32 3.1 Bauzonen 10 § 23

Naturschutzzone Wald

1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere.

2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Für den Privatwald besteht eine allgemeine Anzeichnungspflicht durch den Forstdienst.

3Die Naturschutzzone Wald wird wie folgt unterteilt: Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen N naturwaldgemässe Bestockung - Verjüngung ausschliesslich mit standortheimischen Baumarten

–standortfremde Baumarten mittelfristig entfernen Waldreservat Isloch A Altholzinsel - jegliche forstliche Nutzung unterlassen

–Eingriffe nur im Interesse der Schutzziele Waldreservat Lägerngrat F Krautschicht der Felsfluren - Pflege der Grat- und Felspartien im Hinblick auf die Erhaltung der vorhandenen Krautschicht ausrichten

Bezeichnung im Plan

N naturwaldgemässe Bestockung

–Verjüngung ausschliesslich mit telfristig entfernen

Waldreservat Isloch Schutzziele

Waldreservat Lägerngrat im Hinblick auf die Erhaltung der vorhandenen Krautschicht ausrichten 14252_05A_210607_BNO.doc

31 Hinweise

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

3.4 Überlagerte Schutzzonen

Bezeichnung im PlanSchutzzielPflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen
Nnaturwaldgemässe Bestockung- Verjüngung ausschliesslich mit standortheimischen Baumarten - standortfremde Baumarten mit- telfristig entfernen
Waldreservat IslochAAltholzinsel- jegliche forstliche Nutzung un- terlassen - Eingriffe nur im Interesse der Schutzziele
Waldreservat LägerngratFKrautschicht der Felsfluren- Pflege der Grat- und Felspartien im Hinblick auf die Erhaltung der vorhandenen Krautschicht aus- richten

Tabelle von S. 31 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.