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Art. 60 · Gebühren

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 40 · Original-PDF

1Die Gebühren und die Tragung der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen Gebühren für externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde.

2Für die Erfüllung von Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung kann der Gemeinderat Sicherstellungen verlangen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.