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Art. 59 · Zuständigkeit
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 40 · Original-PDF
1Der Gemeinderat kann für die Prüfung von Gesuchen und für VollzugskonZuständigkeit trollen externe Fachleute sowie regionale Stellen beiziehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.