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Art. 55 · Ersatzabgaben

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF

BNO zu erarbeiten, welches aufzeigt, wie der Ortsteil "Stroppel" nachhaltig erschlossen werden kann. Die Massnahmen des Mobilitätskonzepts sind im Gestaltungsplan festzulegen.

8Im Rahmen des Gestaltungsplans legt der Gemeinderat für die kommunalen Schutzobjekte (vgl. § 32 BNO) den denkmalpflegerischen Schutzumfang, die denkmalpflegerischen Zielsetzungen und die denkmalpflegerischen Veränderungspotenziale fest. § 55 Ersatzabgaben

1Für nicht erstellte Parkfelder ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Ersatzabgaben

2Die Höhe der Ersatzabgabe richtet sich nach dem vom Gemeinderat erlassenen Reglement. 36 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal 6. Schutzvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.