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Art. 44 · Allgemeine Anforderungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 34 · Original-PDF

Allgemeine 'Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Material und FeuchtigAnforderungen keitsisolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie.

2Der Gemeinderat kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegend öffentliche Interessen dies erfordern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.