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Art. 26 · Speziallandwirtschaftszone
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF
1Die Speziallandwirtschaftszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die Speziallandwirtschaftszone der bodenabhängigen und bodenunabhängigen bzw. einer über die innere Aufstockung hinausgehende Produktion landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse dienen.
2In der Speziallandwirtschaftszone "Sandfure" sind Bauten und Anlagen zur Produktion pflanzlicher Erzeugnisse zulässig. Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthat 21
3Die Bauvorschriften richten sich nach § 25 BNO. 3.3 Schutzzonen und Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.