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Art. 21 · Grünzone (G)

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF

° nur für Wohnbauten 10 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal

2In den im Bauzonenplan dargestellten lärmvorbelasteten Flächen gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

3In der Dorfzone, der Zentrumszone und in den Wohn- und Arbeitszonen ist die Erdgeschosshöhe unter Einhaltung der Gesamthöhe frei wählbar. §21 Grünzone (G) Die Grünzone dient dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes. Grünzone (G)

2Die Grünzone ist von allen Bauten freizuhalten. Erholungsanlagen (Gartenbänke usw.) sowie Kleinbauten, die zur Pflege der Grünzone notwendig sind, sind zugelassen.

3Terrainveränderungen (inkl. Ablagerungen) sind verboten.

4Der Bestand an Bäumen, Sträuchern und Gebüschen ist zu erhalten und falls erforderlich zu vergrössern.

5Die Hecken sind durch den Grundeigentümer fachgerecht zu pflegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.