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Art. 18 · Spezialzone "Kieswerk"
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18 · Original-PDF
1Die Spezialzone „Kieswerk" ist für die Lagerung und Aufbereitung von Kies Spezialzone "Kieswerk" (KS) und Sand sowie nachfolgende Betriebe der Kiesverarbeitung bestimmt. Der Gemeinderat kann für die offene Materiallagerung maximale Schütt- oder Stapelhöhen festlegen.
2Der Gemeinderat legt Baumasse und Abstände unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen fest.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.