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Art. 8 · Wohnzone Bestand WB

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 5 · Original-PDF

1Die Wohnzone Bestand WB dient dem Wohnen. Es sind nur Mehrfamilien­ häuser und vereinzeltes, nicht störendes Kleingewerbe zugelassen.

2Die bestehenden Gebäude können umgebaut und im Rahmen der Nut­ zungsbestimmungen umgenutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bauvolumen nicht wesentlich verändert werden und gute städtebauliche, ge­ stalterische, wohnhygienische und verkehrstechnische Lösungen erzielt wer­ den sowie keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

3Der Gemeinderat legt im Rahmen des Gestaltungsplanes, unter Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen, im Einzelfall die Bau­ masse fest. Er orientiert sich bei Um-, Neu- und Ersatzbauten am Charakter der bestehenden Bebauung, verbunden mit der besonderen Pflicht zur Ein­ passung.

4In der Wohnzone Bestand sind mit Ausnahme der Besucherparkplätze sämtliche Autoabstellflächen in Gebäuden unterzubringen.

5Gemeinschafts-, Keller-, Wasch-, Trocken- und Abstellräume für Velos und Kinderwagen dürfen in der Regel nicht ausserhalb des Gebäudegrundrisses plaziert werden.

6Grössere Um- und Neubauten sind nur gestützt auf einen Gestaltungsplan gestattet.

7Der Gemeinderat gewährleistet die fachliche Beratung und zieht soweit nö­ tig Fachleute bei. Bauvorhaben sind dazu möglichst früh anzuzeigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.