Art. 8 · Wohnzone Bestand WB
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 5 · Original-PDF
1Die Wohnzone Bestand WB dient dem Wohnen. Es sind nur Mehrfamilien häuser und vereinzeltes, nicht störendes Kleingewerbe zugelassen.
2Die bestehenden Gebäude können umgebaut und im Rahmen der Nut zungsbestimmungen umgenutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bauvolumen nicht wesentlich verändert werden und gute städtebauliche, ge stalterische, wohnhygienische und verkehrstechnische Lösungen erzielt wer den sowie keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
3Der Gemeinderat legt im Rahmen des Gestaltungsplanes, unter Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen, im Einzelfall die Bau masse fest. Er orientiert sich bei Um-, Neu- und Ersatzbauten am Charakter der bestehenden Bebauung, verbunden mit der besonderen Pflicht zur Ein passung.
4In der Wohnzone Bestand sind mit Ausnahme der Besucherparkplätze sämtliche Autoabstellflächen in Gebäuden unterzubringen.
5Gemeinschafts-, Keller-, Wasch-, Trocken- und Abstellräume für Velos und Kinderwagen dürfen in der Regel nicht ausserhalb des Gebäudegrundrisses plaziert werden.
6Grössere Um- und Neubauten sind nur gestützt auf einen Gestaltungsplan gestattet.
7Der Gemeinderat gewährleistet die fachliche Beratung und zieht soweit nö tig Fachleute bei. Bauvorhaben sind dazu möglichst früh anzuzeigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.