Art. 61 · Materiallager
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 29 · Original-PDF
1Die Lagerung von Material für eine Dauer von mehr als 2 Monaten kann in den Arbeitsplatzzonen bewilligt werden.
2In den Arbeitsplatzzonen 1 und 2 dürfen für den Gebrauchtwagenhandel und für die Bereitstellung von Export-Gebrauchtwagen ausserhalb von ge schlossenen Gebäuden maximal 25% der parzellierten Grundstücksfläche genutzt werden. Bei überbauten Grundstücken sind vorgängig die Gebäude flächen mitsamt den Grenzabständen in Abzug zu bringen.
3Der Gemeinderat kann Auflagen machen über die zugelassenen Materiali en sowie über die Höhe, Abstände und Gestaltung der Lagerung und des Lagerplatzes. Er kann eine Umzäunung verlangen. 29 7.1-1 Spreitenbach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.