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Art. 58 · Einfriedungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 28 · Original-PDF
1Einfriedungen längs Verkehrsanlagen im Baugebiet sowie innerhalb des überbauten Gebietes dürfen keine scharfen Spitzen, Stacheldrähte und dgl. aufweisen.
6Allgemeine Schutzvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.