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Art. 54 · Verkehrsanlagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 26 · Original-PDF
1Privatstrassen kann die Gemeinde übernehmen, wenn sie den einschlägi gen Vorschriften der Gemeinde und, wo solche fehlen, den VSS-Normen für die betreffende Strassenkategorie entsprechen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.