Art. 51 · Arealüberbauungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 25 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, W5 und WG zulässig.
2Arealüberbauungen sind nur dann möglich, wenn die zusammenhängende, anrechenbare Landfläche mindestens 2'000 m² aufweist.
3Sind die Voraussetzungen für Arealüberbauungen erfüllt, ist ein zusätzli ches Geschoss zulässig. Die ausserhalb der Arealüberbauungen gelegenen Privatparzellen dürfen dabei nicht durch mehr als den zonengemässen Schattenwurf oder Lichtentzug benachteiligt werden.
4Gemeinschaftliche Anlage der notwendigen Abstellplätze (exkl. Besucher parkplätze) sind in unterirdischen Sammelgaragen unterzubringen. 25 7.1-1 Spreitenbach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.