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Art. 51 · Arealüberbauungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 25 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, W5 und WG zulässig.

2Arealüberbauungen sind nur dann möglich, wenn die zusammenhängende, anrechenbare Landfläche mindestens 2'000 m² aufweist.

3Sind die Voraussetzungen für Arealüberbauungen erfüllt, ist ein zusätzli­ ches Geschoss zulässig. Die ausserhalb der Arealüberbauungen gelegenen Privatparzellen dürfen dabei nicht durch mehr als den zonengemässen Schattenwurf oder Lichtentzug benachteiligt werden.

4Gemeinschaftliche Anlage der notwendigen Abstellplätze (exkl. Besucher­ parkplätze) sind in unterirdischen Sammelgaragen unterzubringen. 25 7.1-1 Spreitenbach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.