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Art. 45 · Höhe Kniestock
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 23 · Original-PDF
1Die Höhe des Kniestockes darf das Mass von 50 cm nicht überschreiten. Wo die zulässige Geschosszahl nicht erreicht wird, darf zur besseren Aus nützung des Dachgeschosses der Kniestock erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.