← BZO Spreitenbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 45 · Höhe Kniestock

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 23 · Original-PDF

1Die Höhe des Kniestockes darf das Mass von 50 cm nicht überschreiten. Wo die zulässige Geschosszahl nicht erreicht wird, darf zur besseren Aus­ nützung des Dachgeschosses der Kniestock erhöht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.