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Art. 46 · Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 23 · Original-PDF

1Für Neubauten gelten nachstehende Masse: a) Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume: 1. Raumhöhe Vollgeschoss: Mind. 2.4 m, in Einfamilienhäusern und vergleichbaren Wohnungsarten mind. 2.3 m. 2. Raumhöhe Dachgeschoss: Mind. 2.4 m auf mind. 5 m² Flä­ che. 3. Fensterfläche: 1/10 der Bodenfläche (die Fenster müssen di­ rekt ins Freie führen), aber mind. 0.8 m². Arbeitsräume dürfen künstlich belüftet oder belichtet werden, wenn durch entspre­ chende technische Ausrüstungen einwandfreie Verhältnisse geschaffen werden. 4. Mindestfläche pro Zimmer: 10 m². 23 7.1-1 Spreitenbach 5. Mindestfläche Küchen, Badezimmer: Geschlossene Küchen und Badezimmer dürfen nicht kleiner als 7.5 m² sein, ausge­ nommen in Kleinwohnungen. b) Keller: 1. für eine 1-Zimmer-Wohnung: mind. 4 m². 2. für jedes weitere Zimmer: 1 m² zusätzlich. c) Nebenräume in Mehrfamilienhäusern: 1. Abstellraum pro Wohnung: Abstellräume von mindestens 10% der Wohnfläche, davon mind. 3 m² innerhalb der Wohnung.

2Die Wohnungen haben ausreichende und gut benützbare Garten-, Terras­ sen- oder Balkonflächen aufzuweisen (ausgenommen Klein- und Dachwoh­ nungen): a) Balkontiefe mind. 1.5 m. b) Minimalflächen: 1. bei 1- und 2-Zimmerwohnungen: 3.0 m² 2. bei 3- und 4-Zimmerwohnungen: 4.5 m² 3. bei 5-Zimmer- und grösseren Wohnungen: 6.0 m²

3Geländer und Brüstungen haben den SIA-Normen zu entsprechen.

4In der Dorfkernzone kann der Gemeinderat Abweichungen bewilligen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.