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Art. 44 · Ausrichtung der Wohnungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 23 · Original-PDF

1Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung, usw.) abzustimmen. Aus­ schliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.