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Art. 37 · Abstand gegenüber dem Kulturland

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 21 · Original-PDF

1Gegenüber dem Kulturland haben Gebäude den zonengemässen Grenz­ abstand einzuhalten.

2Dieser Grenzabstand kann weder aufgehoben noch reduziert werden (§ 47 Abs. 2 BauG).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.