← BZO Spreitenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 24 · Naturschutzzone Wald
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 17 · Original-PDF
1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutz würdiger Pflanzen und Tiere.
2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf na türliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu be lassen. Für den Privatwald besteht eine allgemeine Anzeichnungspflicht durch den Forstdienst.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.