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Art. 72 · Gefahrengebiete

BZO Baureglement Burgdorf · S. 98 · Original-PDF

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1Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG.

2Die Gefahrengebiete sind im Zonenplan 3 festgelegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.