Art. 44 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen *
BZO Baureglement Burgdorf · S. 43 · Original-PDF
1Die Zonen für Sport- und Freizeitanlagen ZSF sind Areale, die für Sport- und Spielfelder, Familiengärten und ähnliche Freizeitbetätigungen sowie die dazugehörenden Bauten verwendet oder noch benötigt werden. *
2In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten folgende Bestimmungen: Der Abbruch und Wiederaufbau bestehender Bauten ist innerhalb des vorbestehenden Bauvolumens zulässig. Ausserhalb der bestehenden Bauten sind nur einzelne dem Zweck der Zone dienende Bauten gemäss Art. 34 BR zulässig. *
* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022
ZöN 3
Stadtparks Begegnungsort mit Möblierung. Zulässig sind nur einzelne, dem Zweck der Anlagen dienende Bauten gemäss Art. 34 BR. *
ZöN 4
Militärische Bauten und Anlagen
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Zweck Grundzüge der Überbauung ES
ZSF 1
Campingplatz und Pfadiheim 42
Zweck Grundzüge der Überbauung ES
ZSF 2 3
Minigolfanlage Es sind nur die betriebsnotwendigen Gebäude mit einer max. anrechenbaren Gebäudefläche von 160 m2 und einer Fassadenhöhe traufseitig von max. 4.0 m gestattet. III
ZSF 3
Quartierplatz Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlage dienende betriebsnotwendigen Bauten gemäss Art. 34 BR. * II
ZSF 4
Fussballplatz Oberburg Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlagen dienende eingeschossige Bauten mit einer maximalen Gebäudelänge von 35 m. III
ZSF 5
Kleinkaliberschiessplatz Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlagen dienende Bauten gemäss Art. 34 BR. * III
ZSF 6
Tennisplatz Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlage dienende eingeschossige Bauten. * III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.