Art. 22 · Aussenraumgestaltung
BZO Baureglement Burgdorf · S. 14 · Original-PDF
13 Vgl. dazu auch Art. 66 BR Begrünung des öffentlichen Raumes.
Wesentliche Umgebungsgestaltungselemente sind z.B.: Bepflanzung, Terraingestaltung, Böschungen, Stützmauern, Spielplätze, Verkehrsflächen, Abstellflächen für Fahrräder und Motorfahrzeuge, Hauszugänge, Aufenthaltsflächen, Einfriedungen, Kehrichtsammelstellen u.a.m.
Die Plakatierungsstandorte werden im Reklamereglement und dem zugehörigen Plakatierungsplan festgelegt. die Begrünung, d.h. die Erhaltung oder Pflanzung von Hecken, Hochstammbäumen, privaten Strassenraum begleitenden Baumgruppen und öffentlichen Alleen, die Uferbereiche am Bach- und Kanalnetz.
2Wenn aus den Projektplänen nicht alle wesentlichen Umgebungsgestaltungselemente hervorgehen, ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen. Die Umgebung ist im Zusammenhang mit jener der benachbarten Liegenschaften, der bestehenden und benachbarten Bauten und dem Strassenraum darzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.