Art. 12 · Geltungsbereich und Bedeutung
BZO Baureglement Burgdorf · S. 12 · Original-PDF
1Das Baureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet; es bildet zusammen mit den Zonenplänen 1 bis 3 die baurechtliche Grundordnung. **
Im Zonenplan 1 sind die allgemein verbindlichen Festlegungen dargestellt, d.h. die Nutzungszonen sowie die Erhaltungs- und Entwicklungsgebiete. Im Zonenplan 2 sind weitere grundeigentümerverbindliche und behördenverbindliche Festlegungen dargestellt. Im Zonenplan 3 sind der Gewässerraum und die Gefahrengebiete grundeigentümerverbindlich festgelegt. **
2Wo die Stadt eine besondere baurechtliche Ordnung erlassen hat, ist das Baureglement als ergänzende rechtliche Grundlage anwendbar.
Besondere baurechtliche Ordnungen: Überbauungsordnungen nach Baugesetz, Strassenpläne nach Strassengesetz oder altrechtliche Baulinienpläne und Bebauungspläne mit Sonderbauvorschriften.
** Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, 2. Teil, Gewässerraum und Gefahrengebiete), 29. April 2024 11
3Beim Erlass einer besonderen baurechtlichen Ordnung sind die in der baurechtlichen Grundordnung sowie die Inhalte und Grundsätze der Richtpläne und technischen Berichte der Stadt zu beachten.
In der baurechtlichen Grundordnung sind dies z. B. die Baugestaltungs- und Aussenraumgestaltungsgrundsätze (Art. 21 und 22 BR) oder die Nutzungsbestimmungen und Gestaltungsgrundsätze der Zonen mit Planungspflicht ZPP (Art. 52 BR). Zu beachten sind beispielsweise auch die Strassenpläne nach Strassengesetz oder die Wasserbaupläne nach Wasserbaugesetz.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.