Art. 8 · Verdichtung und Siedlungserneuerung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 8 · Original-PDF
1Der Gemeinderat initiiert und fördert im Rahmen des Budgets sowie in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und unter Beizug von Fachleuten die Verdichtung und Erneuerung unternutzter bzw. sanierungsbedürftiger Quartiere.
2Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zur Konkretisierung der Massnahmen zur inneren Siedlungsentwicklung. Die Beiträge der Gemeinde werden in einem Reglement geregelt und unterliegen projektweise der Beschlussfassung durch den Einwohnerrat. Verdichtung und Siedlungserneuerung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.