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Art. 7 · Kommunale Richtpläne
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 8 · Original-PDF
1Kommunale Richtpläne zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie enthalten Konzepte zu einzelnen Gebieten oder Sachbereichen wie Siedlung, Gewerbe, Verkehr, Freiraumgestaltung, Natur- und Landschaft, Energie usw.
2Richtpläne sind behördenverbindlich und für die nachfolgenden Planungen wegleitend. Zuständig für die Festsetzung ist der Gemeinderat. Kommunale Richtpläne
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.