Art. 65 · Beizug Fachleute
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 31 · Original-PDF
1Die Gemeinde fördert die Erhaltung, Pflege und qualitative Entwicklung des Ortsbildes in der Dorfzone sowie bei Gebäuden mit Substanzschutz und den weiteren Schutzobjekten mit einer möglichst frühzeitigen, unentgeltlichen Erstberatung durch Fachleute. Zu diesem Zweck sind Bauvorhaben frühzeitig als Voranfrage einzureichen.
2Der Gemeinderat kann für die Beurteilung der in der BNO formulierten qualitativen Anforderungen Fachleute auf Kosten der Bauherrschaft beiziehen.
3Der Gemeinderat regelt den Umfang der Erstberatung im Gebührenreglement.
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 27
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