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Art. 55 · Allgemeine
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 27 · Original-PDF
Anforderungen Um das Einhalten der anerkannten Regeln der Baukunst zu prüfen, kann der Gemeinderat auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegende Interessen dies erfordern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.